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Die Kosten-Fallen im Internet werden immer raffinierter.
Rechtsexperten raten dazu, dubiose Rechnungen auf keinen Fall zu bezahlen.
VON RÜDIGERWENZEL „Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht ein Verbraucher bei uns Rat sucht, weil er eine Rechnung eines Internet-Anbieters erhalten hat, beidem er weder etwas gekauft noch bewusst einen Vertrag geschlossen hat“, berichtet Matthias Wins, Jurist bei der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock. „Die Klagen kommen aus dem ganzen Land, besonders häufig über Opendownload. de.“ Waren es vor Jahren noch sogenannte Dialer, die heimlich eine teure Nummer anwählten, wenn man ins Internet ging – das „Geschäftsmodell“ ist tot dank klarer Gesetze und DSL-Flatrates –, hat sich jetzt eine neue Abzocker- Masche im Internet breitgemacht und wird immer raffinierter: das Geschäft mit untergejubelten Abonnements. Die Hintermänner machen Millionen- Umsätze mit dem Angebot von Programmen, die man auch ganz gratis im Internet bekommt. Der Gesetzgeber tut aber bisher nichts dagegen, berichtet Holger Bleich im Computer- Magazin c't.
Teures Abo für kostenlose Ware
Die neue Masche: Mit einer attraktiven, professionell gestalteten Homepage treten die Anbieter seriös auf. Dort offerieren sie ein attraktives, eigentlich frei verfügbares PC-Programm wie das Büropaket OpenOffice oder den Adobe Flash Player, deren Beschaffung sie gar nichts kostet. Als Köder garnieren sie ihr Angebot mit Lockworten wie „virenfrei“, „blitzschnell“ und „unkompliziert“. Wer sich bei den Download- Fallenstellern die begehrte Software aus dem Internet auf den Rechner laden will, wird meistens auf eine oder zwei andere Internetseiten weitergeleitet und schließt dort irgendwo, irgendwann auch ein Abonnement für 50 bis 100 Euro imJahr ab, zahlbar im Voraus. Und mit dem Häkchen an der Bestätigung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und zu akzeptieren, willigt man zugleich in den Verzicht auf das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz ein. „Das aber ist rechtlich unwirksam“, so Wins. Raffiniert mit Worten jongliert Opendownload.de. Der Name des Anbieters suggeriert kostenfrei „Open Source“-Software. Tatsächlich bekommt man die hier auch – aber nur zusammenmit einem Abo-Vertrag für 96 Euro im Jahr. Raffinesse Nummerzwei: Es gibt eine Internet- Adresse, unter der man Open-Source-Programme für Windows tatsächlich gratis herunterladen kann: Sie heißt open-download.org. Der Bindestrich und die Endung „org“ machen den Unterschied. „Auf keinen Fall bezahlen“
Nutzern des hinterhältigen Download-Angebots flattert nach wenigen Tagen eine Rechnung ins Haus. Die ist aber nach Auffassung des Verbraucherschützers rechtlich unwirksam: Mit einem auf der Internet-Seite unauffällig am Rande platzierten Hinweis auf Kosten komme kein rechtsgültiger Kaufoder Abonnements-Vertrag zustande. Sein dringender Rat: „Auf keinen Fall bezahlen!“ Wer die Rechnung nicht begleicht, wird von Inkasso-Anwälten mit Mahnschreiben unter Druck gesetzt. „Darauf sollte man mit der Antwort reagieren, dass man nicht zahlen werde, weil kein gültiger Vertrag zustande gekommen und die Forderung daher unberechtigt ist“, machtWins deutlich. Sollte vom Inkasso-Anwalt ein gerichtlicher Mahnbescheid eintreffen, muss man binnen 14 Tagen reagieren, sonst erkennt man die Forderung an. Auf dem Formular, das dem Mahnbescheid beiliegt, widerspricht man mit einem Kreuz und schickt es zurück. Anschließend vor ein Zivilgericht ziehen die Fallensteller in der Regel nicht, sie würden ohnehin verlieren, sagt der Jurist. Er rät Opfern der Abzock-Masche, die Unterstützung suchen, sich an eine Beratungsstelle der Neuen Verbraucherzentrale zu wenden. Einen Termin vereinbart man am besten telefonisch unter der Rufnummer 0381 / 2 08 70 50. Internet: www.nvzmv.de |








